Mietbedingungen

über die Anmietung einer Ferienwohnung
im
Feriendomizil Alter Garten
Michael Steinland
Dorfstraße 35
17268 Temmen-Ringenwalde
Vermieter –


§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der Buchungsbestätigung genannte
Unterkunft für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl Personen und Haustiere.
Es gilt die im Haus ausliegende Hausordnung. Diese kann vorab im Internet eingesehen werden.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender
Ausstattung vermietet: Inventarliste liegt im Objekt aus.
Bett- und Badwäsche ist im Preis enthalten.
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:
(z. B. Stellplatz, Grill, Tischtennis, Feuerstelle, Spielplatz, Garten, Gartenmöbel;
Waschmaschine und Mikrowelle auf Anfrage.
Sauna, Whirlpool, Fahrräder, Boot, Kanu gegen Aufpreis, Preise liegen aus oder sind im Internat einzusehen.
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustür-/Wohnungsschlüssel und bei Bedarf einen Saunaschlüssel.

§ 2 Mietdauer, An- und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird für den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 15.30 und 19.00 Uhr, spätere Anreise bitte vorab ankündigen. Früher angelieferte Gepäckstücke können untergestellt werden.
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr, Ausnahmen
sind vor Ort zu besprechen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Mietpreis beträgt pro Objekt und pro Tag / pro Woche den in der
Buchungsbestätigung genannten Preis.
Die Kosten für Strom, Wasser, Telefon, Heizung, Internetzugang sind im Mietpreis enthalten.
Der Internetzugang erfolgt über ein offenes W-Lan Netz.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.
(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung 50 % des Mietpreises als Anzahlung auf das genannte Konto zu überweisen.
Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen.
(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
– bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
– ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen
Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten und auf mitreisende Haustiere zu achten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars, des Hauses oder Gartens bzw. sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen und/oder Haustiere.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter in W4, W1 und W6 gestattet.
(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.
Diese liegt im Mietobjekt aus.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand ist Prenzlau